Benutzungsbedingungen des Weinbaumuseums Erlenbach-Binswangen

1. Geltungsbereich

1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Förderkreis Weinbaumuseum Erlenbach-Binswangen e.V. und  deren Besuchern. Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart.
1.2 Die Benutzungsbedingungen gelten für die Veranstaltungen des Förderkreis Weinbaumuseums Erlenbach-Binswangen e.V.

2. Anfangszeiten und Einlass

2.1 Nur die offiziellen bekannt gegeben Terminangeben des Förderkreis Weinbaumuseum Erlenbach-Binswangen e.V., enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt der Förderkreis Weinbaumuseum Erlenbach-Binswangen e.V. keine Gewähr.
2.2 Das Weinbaumuseum Erlenbach-Binswangen wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
2.3 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher gegebenenfalls erst in einer geeigneten Pause eingelassen werden.

3. Eintrittspreise

3.1 Für die Veranstaltungen werden unterschiedliche Eintrittsgelder erhoben.

3.2 Der Kartenpreis beinhaltet die Leistungen gemäß der Beschreibung in den offiziellen Veröffentlichungen des Förderkreis Weinbaumuseums Erlenbach-Binswangen e.V.

4. Schriftlicher Verkauf

4.1 Schriftliche Bestellungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
4.2 Soweit der Bestellung keine Bank-Einzugsermächtigung beigefügt ist, erfolgt eine Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung ist die verbindliche Zusage über die Reservierung der in ihr aufgeführten Karten. Die Gutschrift des Rechnungsbetrags muss innerhalb der angegebenen Frist vorliegen. Andernfalls können die Karten anderweitig vergeben werden.
4.3 Die Rechnung gilt als Eintrittskarte. Es werden keine zusätzlichen Eintrittskarten versendet.

5. Online-Verkauf

5.1 Online-Bestellungen sind mit dem Beginn der Veröffentlichung auf der Homepage des Weinbaumuseums Erlenbach-Binswangen möglich.
5.2 Die Bezahlung der online bestellten Karten kann nur mit den dafür vorgesehenen Systemen erfolgen. Eine Einlösung von Geschenkgutscheinen ist bei der Online-Bestellung nicht möglich.
5.3 Nrn. 4.3 gelten entsprechend.

6. Telefonischer Verkauf

6.1 Telefonische Bestellungen sind möglich.
6.2 Soweit bei der telefonischen Bestellung keine Bankverbindung angegeben wird, wird die Bestellung erst mit Zahlungseingang nach Rechnungsstellung verbindlich. Nicht rechtzeitig bezahlte Karten können anderweitig vergeben werden.
6.3 Nrn. 4.3 gelten entsprechend.

7. Abendverkauf

Der Abendverkauf beginnt eine Stunde vor der Veranstaltung, sofern ein Kartenkontingent frei ist.

8. Datenschutzbestimmungen

8.1 Die personenbezogenen Bestelldaten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.
8.2 Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt und der Kunde über weitere Angebote des Weinbaumuseums Erlenbach-Binswangen informiert.

9. Kartenrückgabe

9.1 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.
9.2 Änderungen des Veranstaltungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
9.3 Bei Ausfall einer Veranstaltung ist eine Rückgabe innerhalb von sieben Tagen nach dem ursprünglichen Veranstaltungsdatum möglich.
9.4 In dem Fall von Nr. 9.3 sind weiter gehende Ansprüche ausgeschlossen.

10. Garderobe

10.1 Die Garderobe ist an den entsprechenden Stellen zu deponieren.
10.2 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Garderobengegenstände (Mäntel, Schirme, große Taschen, Rucksäcke, vergleichbar sperrige Gegenstände und Bildaufzeichnungsgeräte).

11. Fundsachen

11.1 Gegenstände aller Art, die im Weinbaumuseum Erlenbach-Binswangen gefunden werden, sind beim Förderkreis Weinbaumuseum Erlenbach-Binswangen e.V. oder der Gemeinde Erlenbach abzugeben.

11.2 Die weitere Behandlung der Fundsache richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches.

12. Hausrecht

12.1 Der Förderkreis Weinbaumuseum Erlenbach-Binswangen e.V. und die Gemeinde Erlenbach üben das Hausrecht aus. Sie sind berechtigt, Hausverweise und -verbote auszusprechen oder andere ge-eignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
12.2 Mobilfunkgeräte, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand ins Museum mitgenommen werden.
12.3 Die Mitnahme von Speisen und Getränken ins Museum und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.

13. Verbot von Bild- und Tonaufnahmen

Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art im Museum ist untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche auslösen oder Maßnahmen nach Nr. 12.1 nach sich ziehen.

14. Betrieb der Website

Der Förderkreis Weinbaumuseum Erlenbach-Binswangen e.V. gewährleistet nicht, dass der Betrieb ihrer Website ungestört ist von Unterbrechungen oder Fehlern. Der FWBM wird sich bemühen, soweit dies technisch nach vernünftigen Maßstäben möglich ist, den Betrieb ihrer Website frei von Fehlern und Unterbrechungen zu halten. Der FWBM gewährleistet nicht, dass die Website frei von Viren oder anderen Störungserregern ist und übernimmt dafür keine Haftung

15. Gewerbsmäßiger Weiterverkauf

15.1 Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig, es sei denn, der Förderkreis Weinbaumuseum Erlenbach-Binswangen e.V. hat seine vorherige Zustimmung erteilt. Die Zutrittsberechtigung zu einer Vorstellung wird nur durch eine Karte begründet, die unmittelbar vom Förderkreis Weinbaumuseum-Erlenbach-Binswangen e.V. oder von einem Dritten mit vorheriger Zustimmung erworben wird.
15.2 Unberührt von dieser Regelung bleibt der Weiterverkauf von Karten ohne Gewinnerzielungsabsicht.

15. Haftung

Für Schäden, die ein Besucher in den Räumen oder auf dem Gelände des Weinbaumuseums Erlenbach-Binswangen erleidet, haften die Gemeinde Erlenbach, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungs-beschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

16. Schlussbestimmungen

Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des Förderkreises, sofern der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

Diese Benutzungsbedingungen treten am 1. März 2014 in Kraft.

unbefugte Vervielfältigung oder Missbrauch von Eintrittskarten verursachte Unannehmlichkeiten und/oder Schäden.

Der Kunde ist verpflichtet, die Eintrittskarte wie Bargeld oder herkömmliche Eintrittskarten an einem sicheren Ort zu verwahren, um einem Missbrauch vorzubeugen. Bei Verlust und/oder Missbrauch der Eintrittskarte trägt der Förderkreis keine Verantwortung und leistet keinen Ersatz.

Der Weiterverkauf an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet.

Suchen Sie ein Hotel zum Übernachten?

Hier finden Sie Möglichkeiten, nach einer schönen Veranstaltung eine entspannte Nacht in Erlenbach zu verbringen.